Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin verkündet am 16. November 2022 eine Entscheidung in dem Verfahren über die Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den BVVen

Pressemitteilung vom 06.10.2022

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wird am 16. November 2022 in dem Verfahren über den ersten Teil der Einsprüche gegen die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen (BVVen) vom 26. September 2021 eine Entscheidung verkünden.

In der mündlichen Verhandlung vom 28. September 2022 zu diesem Verfahren hatte der Gerichtshof in einer ersten, vorläufigen Einschätzung zu erkennen gegeben, dass das Plenum nach seinerzeitigem Beratungsstand dazu neigte, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den BVVen insgesamt für ungültig zu erklären (siehe PM Nr. 6/2022 vom 28. September 2022). Diese Wahlen müssten dann in ganz Berlin wiederholt werden. Die Einsprechenden dieses Verfahrens – die Landeswahlleitung, die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sowie die politischen Parteien Die PARTEI und AfD – aber auch die weiteren Beteiligten hatten in der mündlichen Verhandlung Gelegenheit, zu dieser vorläufigen Wertung Stellung zu nehmen und ihre bereits vorgebrach-ten Argumente zu ergänzen. Der Senatsverwaltung für Inneres wurde auf ihren entsprechenden Antrag hin die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 21. Oktober 2022 nochmals schriftlich vorzutragen. Anschließend werden die Verfassungsrichterinnen und -richter abschließend beraten und am 16. November 2022 eine Entscheidung in diesem Verfahren verkünden.

Die Verkündung wird in den Räumlichkeiten des Kammergerichts stattfinden:

Plenarsaal,
Elßholzstr. 30-33, Berlin-Schöneberg

Die Sitzung beginnt um 11:00 Uhr und ist öffentlich. Neben den Einsprechenden und den Beteiligten können im Rahmen der Kapazitäten auch interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen. Der Saal fasst insgesamt etwa 200 Personen.

Für Medienvertreter:innen gilt: Wer sich bereits für die mündliche Verhandlung am 28. September 2022 akkreditiert hatte, behält grundsätzlich seinen Platz. Allerdings gilt dies nicht für Einzelpersonen, sondern nur für akkreditierte Medien, d.h. pro Medium erhält nur ein Mitarbeitender einen Presseplatz. Die Pressestelle des Verfassungsgerichtshofs wird alle akkreditierten Medien bzw. Journalist:innen zeitnah entsprechend unterrichten. Sollten Presseplätze freibleiben, können auch bislang nicht akkreditierte Journalist:innen nachrücken, sofern sie bis zum 31. Oktober 2022 schriftlich unter der Emailanschrift pressestelle@verfgh.berlin.de ihr Interesse bekundet haben und eine Zusage erhalten. Fotografen und Filmteams melden sich für Auftaktbilder bitte ebenfalls binnen der genannten Frist per Mail an.

Klarstellend wird erneut darauf hingewiesen, dass es in den Wahlprüfungsverfahren vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof ausschließlich um die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen geht. Über die Wahlen zum Bundestag und deren Gültigkeit entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.

Az.: VerfGH 154/21