Die Frist für die Einlegung von Einsprüchen zur Wahlprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist am 29. November 2021 abgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mehr als 30 Einsprüche gegen die Wahlen vom 26. September 2021 zum Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen und zu dem Volksentscheid eingegangen. Etwas mehr als die Hälfte der Verfahren haben Privatpersonen eingelegt. Die weiteren Einsprüche sind von der Landeswahlleiterin, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, verschiedenen Landesverbänden politischer Parteien und von Kandidatinnen und Kandidaten einzelner Wahlkreise eingelegt worden. Die Einsprüche beziehen sich teilweise auf die gesamte Wahl, teilweise nur auf die Erststimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus in verschiedenen Wahlkreisen oder allein auf die Wahl zu einer der Bezirksverordnetenversammlungen. Gerügt werden unter anderem die lange Wartezeit vor einigen Wahllokalen, das Fehlen von Stimmzetteln, das Vorliegen falscher Stimmzettel und die Stimmabgabe nach 18 Uhr. Der Verfas-sungsgerichtshof bereitet nun die umfangreiche und verpflichtend vorgesehene Beteiligung verschiedener Personen und Institutionen vor. Diese sind in § 41 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof im Einzelnen bestimmt. Danach sind am Wahlprüfungsverfahren unter anderen die betroffenen Bewerber, Abgeordneten, Bezirksverordneten, Vertrauensmänner oder Fraktionen sowie der Präsident des Abgeordnetenhauses oder der zuständige Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung zu beteiligen. Nach Einleitung des Beteiligungsverfahrens haben die beteiligten Personen und Institutionen Gelegenheit, zu den verschiedenen Verfahren Stellung zu nehmen. Der Verfassungsgerichtshof kann über die Einsprüche frühestens nach Ablauf aller Stellungnahmefristen entscheiden.
Nach Ablauf der Frist mehr als 30 Einsprüche zur Wahlprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
Pressemitteilung vom 21.12.2021
Verfassungsgerichts-hof des Landes Berlin
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