Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum „Mietendeckel“

Pressemitteilung vom 22.10.2020

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Verfassungsgerichtshof) das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin – „Mietendeckel“) ausgesetzt.

Es soll der Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim Bundesverfassungsgericht abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es – vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen – beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2020 – VerfGH 87/20