Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestehen zur Zeit elf allgemeine Senate. denen jeweils unterschiedliche Rechtsgebiete (Baurecht, Beamtenrecht, Ausländerrecht etc.) zugeordnet sind. Daneben gibt es Fachsenate für spezielle Materien, z.B. Personalvertretungs- oder Disziplinarsachen
Der Geschäftsverteilungsplan, mit dem die Verfahren auf die Senate verteilt werden, wird vom Präsidium des Gerichts beschlossen. Dem Präsidium gehören neben dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts sechs weitere Richterinnen und Richter an.
Hinweis:
Die im Internet veröffentlichte Version des Geschäftsverteilungsplans wird regelmäßig aktualisiert. Verbindlich ist aber allein das bei den Präsidiumsunterlagen geführte schriftliche Exemplar mit seinen Änderungen.