Energie

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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

Symbol zum Versenden von E-Mails

Klagen, Eilanträge oder Rechts­mittel gegen Entschei­dungen der Verwaltungsgerichte oder Schrift­sätze in Gerichts­ver­fahren können als elektronische Dokum­ente über das Elektro­nische Gerichts- und Ver­waltungs­post­fach (EGVP) rechts­wirk­sam einge­reicht werden (§ 55a VwGO).

Voraussetzungen:

Dokumente wie etwa Klage- oder Rechts­mittel­schrift­sätze, die normaler­weise eigen­händig unter­zeich­net werden müssen, müssen bei Versand über das EGVP mit einer quali­fizier­ten elektro­nischen Signa­tur verse­hen sein.
Eine qualifizierte elektro­nische Signa­tur ist nicht erfor­derlich, wenn das elek­troni­sche Doku­ment auf einem siche­ren Über­mitt­lungs­weg (absen­der­authen­tifi­zierte De-Mail, beson­deres elek­troni­sches Anwalts­post­fach, beson­deres elek­troni­sches Behör­den­post­fach) eingereicht wird.

Die Einreichung von Klagen, Eilan­trägen oder Rechts­mit­teln gegen Entschei­dun­gen der Verwal­tungs­ge­richte und von Schrift­sätzen in gericht­lichen Verfah­ren mit einfa­cher E-Mail ist nicht möglich!

Besonderes elektronisches Anwalts- bzw. Behördenpostfach:

Das Oberverwaltungs­gericht über­sendet elek­troni­sche Doku­mente an beson­dere elek­troni­sche Anwalts­post­fächer und – nach Ab­sprache – an beson­dere elek­troni­sche Behör­den­post­fächer.
Seit dem 1. Januar 2018 sind Rechts­anwäl­tin­nen und Rechts­anwäl­te verpflich­tet, Zustel­lun­gen und den Zugang von Mittei­lungen über das beson­dere elek­tro­nische Anwalts­post­fach zur Kennt­nis zu nehmen (§ 31a Abs. 6 BRAO).

Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger Mausklick

Weiterführende Links:

Nähere Informationen zum EGVP finden Sie hier:
Internetseite des EGVP
Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz.

Nähere Informationen zur elektronischen Signatur finden Sie hier:
Internetseite der Bundesnetzagentur