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Terminhinweis / Terminänderung: Termin zur mündlichen Verhandlung über „Klimaklagen“ der DUH – 2/24

Pressemitteilung vom 26.01.2024

Der bereits angekündigte Termin zur mündlichen Verhandlung über weitere „Klimaklagen“ der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) am 1. Februar 2024 ist aufgehoben.

Stattdessen ist Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf den 16. Mai 2024, 11.00 Uhr.

In den drei terminierten Verfahren – OVG 11 A 22/20, OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22 – fordert die DUH einen Beschluss der Bundesregierung über ein Klimaschutzprogramm nach § 9 Klimaschutzgesetz, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz für die verschiedenen Sektoren genannten Minderungsziele für Treibhausgasemissionen für die Jahre 2024 bis 2030 und des Klimaschutzziels für das Jahr 2030 (Minderung um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990) sicherstellt.
In zwei der Verfahren klagen zusätzlich drei natürliche Personen.