Energie

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Terminhinweis: „Klimaklagen“ der DUH und des BUND – 23/23

Pressemitteilung vom 14.11.2023

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat

in zwei Verfahren der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die
Bundesrepublik Deutschland
(OVG 11 A 11/22 und OVG 11 A 27/22)
sowie in einem Verfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. gegen die Bundesrepublik Deutschland
(OVG 11 A 1/23)

Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf
Donnerstag, den 23. November 2023 um 11.00 Uhr
Ort: Dienstgebäude Hardenbergstr. 31, Berlin-Charlottenburg,
Saal 301 (Plenarsaal), 3. Etage.

Streitgegenstand:
In den drei Klageverfahren fordern die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Sofortprogramme nach § 8 Klimaschutzgesetz, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen in den Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre bis 2030 sicherstellen. Die Aufstellung der Sofortprogramme erfolgt durch das für den jeweiligen Sektor zuständige Ministerium. Zuständig für den Beschluss über die Sofortprogramme ist die Bundesregierung.

Allgemeine Hinweise für Zuhörer:
Die Anzahl der Plätze für Zuhörer ist begrenzt.
Ab 8.30 Uhr wird Einlass in den Sitzungsaal gewährt. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben und können nicht vorab reserviert werden.
Wegen erforderlicher Personen- und Taschenkontrollen kann es zu Verzögerungen beim Einlass kommen. Bei der Eingangskontrolle ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.
Da Parkplätze nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.

Hinweise für Medienvertreter:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Für Vertreter der Medien werden 25 Sitzplätze reserviert, die in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben werden. Eine Vorabreservierung von Plätzen ist nicht möglich. Bis 10.45 Uhr nicht eingenommene Plätze für Medienvertreter werden ab diesem Zeitpunkt an sonstige interessierte Zuhörer vergeben. Kameraleute und Fotografen, die sich lediglich kurzfristig zu Beginn der Verhandlung im Sitzungssaal aufhalten, sind auch ohne Zuteilung eines Sitzplatzes zugelassen.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal sind nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Es sind lediglich Kameras ohne Stativ zugelassen. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Mobile IT-Geräte dürfen während der Verhandlung nur im Offline-Betrieb benutzt werden.
Im Falle eines die Kapazitätsgrenzen überschreitenden Medieninteresses bleibt die Einführung einer „Pool-Regelung“ vorbehalten.
Parkplätze können nicht zur Verfügung gestellt werden.