OVG weist Eilantrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel des Landes Brandenburg zurück - 36/21
30.12.2021
Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat es abgelehnt, einzelne Regelungen der Zweiten SARS-CoV-Eindämmungsverordnung vom 23. November 2021 insoweit vorläufig außer Vollzug zu setzen, als darin den Betreibern von Verkaufsstellen im Einzelhandel aufgegeben wird, durch Kontrolle der Impf- bzw. Genesenennachweise und den Abgleich mit amtlichen Ausweispapieren sicherzustellen, dass Zutritt zu ihren Verkaufsräumen nur nach der 2G-Regelung gewährt wird. OVG weist Eilantrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel des Landes Brandenburg zurück - 36/21