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Einsatz des Insektizids Karate Forst gegen den Kiefernschädling „Nonne“ in zweiter Instanz gestoppt - 15/19
Pressemitteilung vom 17.05.2019
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf die Beschwerde des NABU die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Genehmigung der Anwendung des Pflanzenschutzmittels „Karate Forst flüssig“ wiederhergestellt und damit die weitere Ausbringung des Insektizids über Kiefernwaldflächen im Landkreis Potsdam-Mittelmark gestoppt.
Gegenstand des Verfahrens war eine vom Landesbetrieb Forst Brandenburg beantragte und durch das zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) erteilte Genehmigung, das genannte Pflanzenschutzmittel mittels Helikopter über Waldflächen zu versprühen, die von dem Kiefernschädling „Nonne“ befallen worden sind. der. Das Verfahren war besonders eilbedürftig, weil die Schädlinge die befallenen Bäume in kurzer Zeit kahlgefressen und ihr Raupenstadium, in dem das Pflanzenschutzmittel Wirkung entfaltet, bald verlassen hätten.
Anders als das Verwaltungsgericht Potsdam hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts den Antrag (sogenannte Verbandsklage) nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für zulässig gehalten. Der Antrag hatte auch in der Sache Erfolg, weil die Genehmigungsbehörde die erforderlichen naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht durchgeführt hatte.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 17. Mai 2019 – OVG 11 S 40.19 -
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
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