Die Übersendung von Entscheidungen ist kostenpflichtig.
Für jeden Entscheidungsabdruck in Papierform (auch per Telefax) wird eine Gebühr in Höhe von 12,78 EUR (Berlin) bzw. 0,50 EUR pro Seite (Brandenburg) erhoben. Bei der Versendung von Entscheidungen per E-Mail beträgt die Gebühr je Entscheidung 1,50 EUR. Für Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Tageszeitungen/Rundfunk entstehen keine Gebühren.
Entscheidungen, die das Oberverwaltungsgericht in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin veröffentlicht hat, können dort kostenfrei abgerufen werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung