Energie

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Versand von Entscheidungen

Briefumschlag mit E-Mail-Symbol

Entscheidungen des Ober­verwaltungs­gerichts Berlin-Branden­burg können schriftlich (per Post oder Telefax) oder per E-Mail angefordert werden.

Kosten

Die Übersendung von Entscheidun­gen ist kosten­pflichtig.
Für jeden Entscheidungs­abdruck in Papier­form (auch per Telefax) wird eine Gebühr in Höhe von 12,78 EUR (Berlin) bzw. 0,50 EUR pro Seite (Branden­burg) erhoben. Bei der Versen­dung von Entschei­dungen per E-Mail beträgt die Gebühr je Entschei­dung 1,50 EUR. Für Behörden, Körper­schaften des öffent­lichen Rechts und Tages­zeitungen/Rund­funk entstehen keine Gebühren.

Entscheidungen, die das Oberverwaltungs­gericht in der Rechtsprechungs­datenbank des Landes Berlin veröffentlicht hat, können dort kosten­frei abgerufen werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich gern zur Verfü­gung

Kontaktdaten

Hier können Sie die benötigten Gerichts­entscheidungen anfordern:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
z.H. Frau Wunderlich
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin

Telefon: (030) 90149 – 8829
Telefax: (030) 90149 – 8808

E-Mail (nur für die Anforderung von Entscheidungen):
entscheidungsversand@ovg.berlin.de.