Die Verteilung der eingehenden Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte regelt der Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts. Er wird jährlich vom Präsidium des Landesarbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen.
Beim Landesarbeitsgericht gilt – anders als beim Arbeitsgericht Berlin – das Fachkammerprinzip nicht.