Organisation des Landesarbeitsgerichts

Geschäftsverteilung

Die Verteilung der eingehenden Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte regelt der Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts. Er wird jährlich vom Präsidium des Landesarbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen.

Beim Landesarbeitsgericht gilt – anders als beim Arbeitsgericht Berlin – das Fachkammerprinzip nicht.

Geschäftsverteilungsplan Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2024

  • Geschäftsverteilungsplan LAG 2024

    PDF-Dokument (214.9 kB)

Der vom Präsidium des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Präsidiumsbeschlüsse des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg

  • Geschäftsverteilungsplan LAG Präsidiumsbeschluss vom 24.06.2024

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Die jeweils aktuelle Fassung und die Änderungsbeschlüsse des Präsidiums für das laufende Geschäftsjahr können im Vorzimmer der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts eingesehen werden.

Kammerliste mit Apparatnummern

  • Kammerliste mit Apparatnummern

    PDF-Dokument (156.6 kB)

  • Organigramm barrierefrei

    PDF-Dokument (92.3 kB)

Aktenplan der Gerichtsverwaltung

Der Aktenplan der gemeinsamen Verwaltung des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg richtet sich nach dem Aktenplan des Bundesministeriums der Justiz.
Der an die hiesigen Bedürfnisse angepasste Aktenplan wird derzeit aufgrund der Einführung der elektronischen Verwaltungsakte überarbeitet.

  • Aktenplan des Bundesministeriums der Justiz

    PDF-Dokument (217.9 kB)