Referendare/-innen können eine Station von drei Monaten – im Einzelfall auch von vier Monaten – beim Arbeitsgericht – in geeigneten Einzelfällen auch teilweise beim Landesarbeitsgericht absolvieren.
Sie werden einer/einem Berufsrichter/-in des Arbeitsgerichts ggf. Landesarbeitsgerichts zur Einzelausbildung zugewiesen.
Referendare/-innen, die sich um einen Ausbildungsplatz in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit bewerben möchten, sollten rechtzeitig vor Beginn der Station beim Kammergericht, Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin einen entsprechenden Antrag stellen.
Ansprechpartner/-in für Referendare/-innen ist das Sekretariat der Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts ((030) 90 171 – 304).
Die Referendare/-innen sollen sich zu Beginn der Station am ersten Tag ihrer Ausbildung im Zimmer 304 (3. OG) gegen 08:30 Uhr im Vorzimmer der Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts einfinden, es sei denn, sie haben eine anderslautende Mitteilung erhalten.
Die Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg
Sekretariat Gabriele Genzke-Koch
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin
Tel.: +49 (0)30 90171-304
(E-Mail)