Jurastudentinnen und -studenten können beim Arbeitsgericht Berlin – in geeigneten Einzelfällen auch teilweise beim Landesarbeitsgericht – ein Ferienpraktikum ableisten.
Soll-Voraussetzung:
- mindestens 4. Studiensemester
- schriftliche Bewerbung
- nur in der vorlesungsfreien Zeit
Schriftliche Bewerbungen sind zu richten an das
p((. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,
Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg,
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin.
Die schriftliche Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten:
- Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Telefon
- Universität
- Semester
- Matrikel-Nr.
- Zeit und Dauer des Praktikums
Studenten/-innen, die sich für ein Ferienpraktikum interessieren, sollten mindestens im 4. Studiensemester sein. Ferienpraktika müssen in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Am Ende des Praktikums erhalten die Studenten/-innen eine Bescheinigung, die im Vorzimmer der Vizepräsidentin gegen Vorlage der vom Ausbilder/-in unterschriebenen Praktikumszuweisung ausgehändigt wird.