Informationen zu Praktika

Ferienpraktikum für Jurastudentinnen und -studenten

Jurastudentinnen und -studenten können beim Arbeitsgericht Berlin – in geeigneten Einzelfällen auch teilweise beim Landesarbeitsgericht – ein Ferienpraktikum ableisten.

Soll-Voraussetzung:

  • mindestens 4. Studiensemester
  • schriftliche Bewerbung
  • nur in der vorlesungsfreien Zeit

Schriftliche Bewerbungen sind zu richten an das

p((. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,
Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg,
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin.

Die schriftliche Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Telefon
  • Universität
  • Semester
  • Matrikel-Nr.
  • Zeit und Dauer des Praktikums

Studenten/-innen, die sich für ein Ferienpraktikum interessieren, sollten mindestens im 4. Studiensemester sein. Ferienpraktika müssen in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Am Ende des Praktikums erhalten die Studenten/-innen eine Bescheinigung, die im Vorzimmer der Vizepräsidentin gegen Vorlage der vom Ausbilder/-in unterschriebenen Praktikumszuweisung ausgehändigt wird.

Betriebspraktikum für Schülerinnen und Schüler

Für Schülerinnen und Schüler, die sich im Rahmen des Unterrichts an den Schulen der Sekundarstufe I für ein Betriebspraktikum in der Arbeitsgerichtsbarkeit interessieren, bieten wir ein zweiwöchiges Praktikum in unserem Hause an. Die Praktikanten lernen dabei mehrere Bereiche des Gerichts kennen.

Aufgrund der begrenzten Anzahl der vorhandenen Praktikumsplätze können Bewerbungen nur vereinzelt berücksichtigt werden.

Schriftliche Bewerbungen sind zu richten an das

p((. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,
Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg,
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin.