Erklärung zur Barriere-Freiheit
Barriere-Freiheit ist ein Recht
Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.
Zum Beispiel:
- Menschen mit einer Seh-Behinderung
- Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.
Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.
Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?
- Unten auf der Seite ist ein hellgraues Feld.
- Im hellgrauen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?
Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:
- barrierefrei
- zum Teil barrierefrei
- nicht barrierefrei
Unser Internet-Angebot ist zum Teil barrierefrei.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Wir haben alle Barrieren aufgeschrieben.
Der Link steht im hellgrauen Feld unten auf der Seite.
Wählen Sie: Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?
Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.
Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 03.07.2024
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für:
- die Polizei
- das Ordnungsamt
- die BVG
Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.
Haben Sie Probleme bei der Nutzung?
Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken,
dann können Sie sich beschweren.
Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:
- etwas nicht lesen können
- etwas nicht verstehen
- die Bedienung zu schwer ist
Wir unterstützen Sie gerne.
Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellgrauen Feld.
Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Abschnitt 5 stehen E-Mail-Adresse und Telefon-Nummer.
Ihre Meldung war ohne Erfolg?
Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung.
Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab.
Sie können sich weiter beschweren:
- wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
- wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind
Wenden Sie sich dann an diese Stelle:
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei -
Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 90 223 15 15
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
- Tel.: (030) 90171-0
- Fax: (030) 90171-222
- Fax: (030) 90171-333
- E-Mail E-Mail