![Zugang rollstuhlgerecht Zugang rollstuhlgerecht](/i9f/images/icon/barrierefreiheit32/zugang_rollstuhlgerecht.png)
- Ebenerdiger Eingang oder Türschwelle mit max. 2 cm Höhe
- Türbreite mindestens 90 cm
- Hindernisfreier Bewegungsraum vor/hinter der Tür von mind. 150 cm x 150 cm
- Windfang: beide Türen öffnen in eine Richtung – Automatiktür
- Keine Stufen vorhanden
Barrierefreiheit im Gerichtsgebäude
Bild: Jérôme Rommé / Fotolia.com