Sie können sich Zeit und Kosten sparen, wenn Sie die Klage selbst schriftlich formulieren oder die auf der Homepage zur Verfügung gestellten Formulare für eine Kündigungs- bzw. eine Zahlungsklage verwenden und beim Arbeitsgericht in doppelter Ausfertigung nebst Anlagen einreichen.
Dies sollte durch den Einwurf in den Briefkasten des Arbeitsgerichts Berlin am Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin geschehen. Natürlich können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie die beigelegten Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben oder die Lohnabrechnung auch per Post an die obige Adresse oder per Fax an die Faxnummern 030 90 171 -222 oder -333 schicken.
Beachten Sie dabei Fristen, z.B. die Drei-Wochen-Frist des KSchG für eine Kündigungsschutzklage. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der Eingang beim Arbeitsgericht Berlin, nicht der Tag der Absendung! Eine Klageeinreichung per Mail ist nicht möglich.
Klageformulare während der Corona-Krise
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Kündigungsschutzklage
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Hinweisblatt Zahlungsforderungen
Hinweise zum Gerichtsbetrieb während der Corona-Krise
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
- Tel.: (030) 90171-0
- Fax: (030) 90171-222
- Fax: (030) 90171-333
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