Dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg als Verwaltungsbehörde zu übersenden.
In Angelegenheiten der Rechtsprechung können daher auf diesem Wege keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren, die bei dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, übersandt werden. Sämtliche Mitteilungen per E-Mail zu solchen Rechtsstreiten gelangen unbearbeitet in den elektronischen Papierkorb.
Zur Erteilung von Rechtsauskünften sind die Gerichte nach der Verfassung ohnehin nicht befugt. Hierzu sind lediglich Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Vertreter/-innen der Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände befugt.
Wollen Sie eine Klage erheben, ist Ihnen bei der Formulierung der Anträge oder der Klageschrift die
Rechtsantragstelle der Gerichte für Arbeitssachen,
Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin,
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und für
Berufstätige: Donnerstag 15:45 Uhr bis 17:15 Uhr,
behilflich.
Die Bediensteten der Rechtsantragstelle dürfen aber ebenfalls keine Rechtsauskünfte erteilen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass für Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit besteht, für die Durchführung eines Rechtsstreites auf Antrag Prozesskostenhilfe zu erhalten. Ein entsprechender Antrag kann ebenfalls in der Rechtsantragstelle gestellt werden.
Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an den Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg als Verwaltungsbehörde übersenden.