Entlassung eines gestern Festgenommenen aus der Untersuchungshaft
Pressemitteilung vom 18.12.2024
Ein 60-Jähriger, der gestern wegen des dringenden Tatverdachts unter anderem des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Untersuchungshaft genommen wurde, wurde aus dieser von der Staatsanwaltschaft soeben wieder entlassen. Nach heute erst vorliegenden Erkenntnissen waren beide Mädchen – entgegen den zunächst bekannten Angaben – zum Tatzeitpunkt bereits älter als 14 Jahre und somit rechtlich keine Kinder mehr, sondern Jugendliche.
Der dringende Tatverdacht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat sich durch die weiteren Ermittlungen somit nicht bestätigt. Die Ermittlungen dauern an, werden nun aber wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen geführt. Die Annahme einer Fluchtgefahr besteht aufgrund der niedrigeren Straferwartung allerdings nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft hat vor diesem Hintergrund die Aufhebung des Haftbefehls beantragt und die sofortige Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft veranlasst.
Die Ermittlungen dauern an.
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