Um auf vorurteilsmotivierte oder dem Phänomen der „Hasskriminalität“ zuzuordnende erhebliche Straftaten effektiver und nachdrücklicher reagieren zu können, haben die Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Karate-Verband e. V. am 18. November 2024 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Unterzeichnet wurde diese seitens der Staatsanwaltschaft Berlin vom Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach und der Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität, Oberstaatsanwältin Ines Karl. Für den BKV unterzeichneten deren Präsidentin Kathrin Brachwitz und der Vizepräsident Leistungssport/Kinderschutzbeauftragter Boris Mahn.
Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung soll sichergestellt werden, dass derartige Vorfälle, von denen der BKV Kenntnis erlangt, künftig schneller und nahezu ausnahmslos der Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnis gegeben werden. Der BKV wird solche Vorkommnisse künftig zunächst intern prüfen und dann Fälle, die als bedeutend und erheblich eingeschätzt werden, unmittelbar an die Staatsanwaltschaft Berlin weiterleiten.
Durch die zeitnahe und möglichst umfassende Übermittlung der für die Strafverfolgung erforderlichen Informationen sollen nicht nur rechtsfreie Räume vermieden werden. Die schnelle Einbindung soll auch einen Beweismittelverlust verhindern und sicherstellen, dass die Geschädigten die erforderliche Unterstützung bei der Strafverfolgung erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wird den BKV außerdem bei dessen Arbeit im Zusammenhang mit Gewaltprävention, Kinder- und Jugendschutz sowie Antisemitismus und jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – unterstützen und beratend begleiten.
Nachdem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung bereits im Mai 2024 mit dem Berliner Fußball-Verband geschlossen worden war, kontaktierte die Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Sportverbände, ob ebenfalls Interesse an einer solchen Kooperation bestünde. Die entsprechenden Vereinbarungen dazu sind in Vorbereitung.
Für den 4. April 2025 bereitet die Staatsanwaltschaft Berlin derzeit einen Fachtag unter dem Titel „Justiz und Sport gemeinsam gegen Hasskriminalität“ vor. Bei diesem sollen – unabhängig von dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung – ein Austausch mit möglichst vielen der Berliner Sportverbände erfolgen.
Zu den Begriffen:
Straftaten der Hasskriminalität sind solche, die sich gegen eine Person oder eine Personengruppe wegen ihrer zugeschriebenen politischen Haltung, Einstellung oder ihres Engagements richtet oder wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, wegen ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status, wegen einer psychischen oder physischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes. Dies schließt Fälle ein, bei denen sich die Tat in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache oder ein Objekt richtet.
Seitens des BFV ist dessen Satzung maßgeblich:
Unsportlich verhält sich demnach, wer sich politisch, extremistisch, obszön anstößig oder provokativ beleidigend verhält.
Diskriminierend handelt, wer öffentlich die Menschenwürde einer anderen Person oder Personengruppe durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft Geschlecht oder sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung verletzt oder sich auf andere Weise rassistisch und /oder menschenverachtend verhält.