Vorstellung eines Compliance-e-Learning-Tools für den öffentlichen Dienst Berlins

Pressemitteilung vom 13.11.2024

Darf eine Lehrerin am Ende des Schuljahres als Dank der Eltern für ihr Engagement einen Blumenstrauß entgegennehmen?
Darf ein Mitarbeiter eines Bezirksamtes, der für seine Dienststelle abends einen öffentlichen Vortrag gehalten hat, die Flasche Wein, die ihm die Einladenden als Geste des Dankes überreichen wollen, überhaupt annehmen? Und darf er sich bei den anschließenden Gesprächen in lockerer Runde auch am Büffet bedienen?

Praktische Fragen, die sich so oder ähnlich vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Berlin regelmäßig stellen (oder zumindest stellen sollten).

Die Grenzen zwischen strafbarer Vorteilsnahme und Bestechlichkeit einerseits und Höflichkeit und Repräsentanz andererseits, definieren die „Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen (AV Geschenke und Belohnungen – AV BuG)“. Und die werden allen zwar regelmäßig neu bekanntgegeben – je nach Behörde per Mail oder im Umlaufverfahren. Aber praktisch sind sie ähnlich sperrig, wie der Name schon vermuten lässt.

Ein e-Learning-Tool soll die Inhalte nun allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes einfacher zugänglich zu machen. Der vormalige Leiter der bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin angesiedelten Zentralstelle Korruptionsbekämpfung, Oberstaatsanwalt Dr. Rüdiger Reiff, hat es in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAK), vertreten durch die Leiterin der Fortbildungsabteilung der VAK, Frauke Mönkeberg, entwickelt und gemeinsam mit dem derzeitigen Leiter der Zentralstelle, Oberstaatsanwalt Thomas Fels, nun der Öffentlichkeit vorgestellt.

Über den digitalen Zugang zu den Online-Angeboten der Verwaltungsakademie, die sämtlichen rund 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Berlin nach Registrierung offenstehen, ist das Angebot nun auffindbar.

Die Nutzerinnen und Nutzer werden nun durch mehrere Fallgestaltungen geführt und müssen Fragen beantworten, nach richtiger Beantwortung erfolgt noch ergänzend die Begründung

Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden dann eine Bescheinigung, die sie zur Personalakte reichen können, um nachzuweisen, dass sie ihrer Schulungsverpflichtung nachgekommen sind.

Mit dem e-Learning-Tool nimmt Berlin in der Korruptionsprävention des öffentlichen Dienstes ein Vorreiterstellung gegenüber den anderen Bundesländern ein.