Messerangriff auf Bekannten? Anklage wegen versuchten Totschlags

Pressemitteilung vom 08.11.2024

Ein 28-Jähriger soll in Berlin-Gesundbrunnen auf seinen 26-jährigen Bekannten eingestochen haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Anklage wegen versuchten Totschlags sowie tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Berlin I erhoben.

Am Nachmittag des 8. August 2024 soll der Angeschuldigte mit Tötungsvorsatz auf der von der Swinemünder Straße zum S-Bahnhof Gesundbrunnen führenden Fußgängerbrücke dem 26-Jährigen mit einem Küchenmesser in den Hals gestochen haben. Der 26-Jährige soll sich daraufhin losgerissen haben und geflohen sein. Der Angeschuldigte soll ihm mit erhobenem Messer über die Bahnhofstreppen gefolgt sein. Selbst als beide stürzten und wieder aufstanden, soll der Angeschuldigte die Verfolgung fortgesetzt haben.

Als er den 26-Jährigen schließlich auf dem Bahnsteig zwischen den Gleisen 1 und 2 erreichte, soll er versucht haben, die Tat zu vollenden. Dies gelang ihm jedoch nicht. Schwer verletzt soll sich der 26-Jährige noch verteidigt haben, indem er den messerführenden Arm ergriff. Das Messer soll dabei zu Boden gefallen und die Klinge zerbrochen sein. Schließlich soll ein Fahrgast den Angeschuldigten weggezogen und bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte des Bahnhofs festgehalten haben.

Der 28-Jährige und der 26-Jährige sollen sich seit 2015 kennen. Der Angeschuldigte soll in den Nächten vor der Tat bei dem 26-Jährigen übernachtet haben. Beide sollen sich vor der Tat auf einem Spielplatz in der Nähe des S-Bahnhofs getroffen haben. Als der Angeschuldigte und der 26-Jährige nebeneinander zur Fußgängerbrücke am S-Bahnhof liefen, soll es zu dem Angriff gekommen sein.

Der Angeschuldigte konnte noch am Tatort von der Polizei festgenommen werden. In der Zeit vom 9. August 2024 bis zum 18. September 2024 befand sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft. Seit dem 18. September 2024 befindet er sich im Krankenhaus des Maßregelvollzugs, da Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Angeschuldigte zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig war.

Petzold
Staatsanwalt
Pressesprecher