Drei inzwischen 44-, 34- und 55-jährige sowie eine 31- und eine 60-jährige sollen insgesamt 124 Hundewelpen gequält und mit diesen einen illegalen Handel betrieben haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat in 116 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in Tateinheit mit Tierquälerei und in einem weiteren separaten Fall der Tierquälerei die Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben.
Ursprung des Verfahrens waren diverse Strafanzeigen von Welpenkäufern aus dem gesamten Bundesgebiet. Diese zeigten an, dass ihre in Berlin gekauften Welpen diverse Krankheiten gehabt hätten und u.a. auch nach intensiver medizinischer Behandlung an Krankheiten verstorben seien, gegen die sie vermeintlich durch Berliner Tierärzte geimpft worden sein sollten.
Diese Welpen soll der 44-jährige mutmaßliche Kopf der Bande aus Polen besorgt haben. In Berlin sollen die zu früh von den Muttertieren getrennten Welpen in einem desolaten Zustand gehalten worden sein. Er und seine 31-jährige Lebensgefährtin, die sich als Hobbyzüchterin ausgegeben haben soll, sollen die Welpen dann verkauft haben. Dabei sollen die Welpen unzutreffend als sog. „Rassewelpen“ (Golden Retriever, Goldi-Labradoodle-Mix, Cockerpoo u.a.) verkauft worden sein. Eine 60-jährige Tierärztin und ein 34-jähriger Tierarzt sowie deren 55-jähriger chirurgischer Assistent sollen in Kenntnis des illegalen Handels Impfausweise ausgestellt haben, obwohl die Behandlungen nicht durchgeführt wurden. Auch sollen sie Medikamente für die unerlaubte medizinische Behandlung der Tiere durch die mutmaßlichen anderen Bandenmitglieder zur Verfügung gestellt haben.
Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei dem 44-jährigen und der 31-jährigen konnten noch neun kranke Welpen in prekären Verhältnissen sichergestellt werden. Auch konnten Kaufverträge sowie verschreibungspflichtige Medikamente, die der Behandlung von typischerweise bei Welpen aus Massenzucht auftretenden Krankheiten dienen, sichergestellt werden. Zudem konnten Blanko-Impfzeugnisse aufgefunden werden. In der Tierarztpraxis konnten umgekehrt keine Hinweise auf die durchgeführten Behandlungen der Tiere sichergestellt werden.
Die Angeklagten sollen mit dem illegalen Handel der Welpen einen Betrag von 222.016,00 Euro verdient haben.
Die sichergestellten Hundewelpen konnten in die Obhut des Veterinäramts gegeben werden. Von berufsrechtlichen Maßnahmen gegen die Tierärzte und deren Assistent ist derzeit hier nichts bekannt.
Petzold
Staatsanwalt
Zweiter Pressesprecher
_______________________________________________________________________________________________
§ 17 Tierschutzgesetz
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. […]
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.