Ein 61-Jähriger soll auf seine 77-jährige Schwägerin in Wilmersdorf eingestochen haben, weil sie aus seiner Sicht die Trennung von seiner 44-jährigen Frau zu verantworten habe. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zum Landgericht Berlin I erhoben.
Am Nachmittag des 14. Juli 2024 soll der Angeschuldigte mit einem zehn Zentimeter langen Klappmesser bewaffnet vor dem Wohnhaus seiner Schwägerin in der Bundesallee in Berlin-Wilmersdorf auf sie auf dem Gehweg zugegangen sein und ihr dann für sie überraschend – mit Tötungsabsicht – in den Bauch gestochen haben. Die Frau soll dann zu Boden gegangen sein, woraufhin der Angeschuldigte weiter auf sie eingestochen und ihr mehrfach gegen den Kopf getreten haben soll.
Durch Schreie der 77-Jährigen sollen Passanten und Anwohner aufmerksam geworden sein. Ein Passant soll ihr dann zur Hilfe geeilt sein und dem Angeschuldigten in den Rücken getreten haben. Der Angeschuldigte soll daraufhin kurzzeitig von der Frau abgelassen und den Passanten auf die andere Straßenseite verfolgt haben. Erst als ein herbeieilender Anwohner auf den Angeschuldigten mit einem Besenstiel einschlug und ein weiterer Passant eingriff, soll der Angeschuldigte von der Frau abgelassen haben.
Die 77-jährige soll durch den Messerangriff erhebliche Verletzungen erlitten haben. Sie musste im Krankenhaus in ein künstliches Koma versetzt werden und konnte nur durch eine mehrstündige Notoperation gerettet werden.
Am 5. Juni 2024 erwirkte die Frau des Angeschuldigten eine Gewaltschutzverfügung gegen ihn. Dann soll sie aus der ehelichen Wohnung mit dem jüngsten gemeinsamen Kind ausgezogen und den Angeschuldigten verlassen haben.
Der Angeschuldigte konnte am Tatort festgenommen werden. Er befindet sich seit dem 15. Juli 2024 in Untersuchungshaft.
Petzold
Staatsanwalt
Pressesprecher
Vorherige gemeinsame Meldung vom 15. Juli 2024:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1466808.php