Gegen einen Heranwachsenden im Alter von 18 Jahren und einen 23-Jährigen, die am 22. Juni 2024 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten 22-Jährigen einen 26-Jährigen am U-Bahnhof Kottbusser Tor in Berlin getötet haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage zum Landgericht Berlin I wegen gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben.
Am Mittag des Tattags soll sich das Opfer mit zwei Begleitern auf dem durch eine Baustelle verengten unterirdischen Bahnsteig der U-Bahn-Linie U8 befunden haben. Der 23-Jährige und der 22-Jährige sollen auf das Opfer und seine Begleiter mit gezücktem Messer und Reizstoffsprühgerät von einer Seite zugegangen sein und sie so planmäßig abgelenkt haben. Der 18-Jährige soll dann von der anderen Seite mit einer Flasche hinterrücks auf den Kopf des abgelenkten Opfers geschlagen haben und unmittelbar hierauf, als sich das Opfer umdrehte, planmäßig und unvermittelt dem Opfer ein Messer mit Tötungsvorsatz zunächst in die Brust und dann in die linke Flanke gestoßen haben. Der erste Stich soll das Herz des Opfers getroffen haben. Das Opfer konnte durch den Notarzt nicht mehr gerettet werden und verstarb noch am U-Bahnhof.
Diese Ablenkung des Opfers sollen die Angeschuldigten und der mutmaßliche Mittäter für den tödlichen Angriff geplant und ausgenutzt haben, weswegen die Staatsanwaltschaft von einer heimtückischen Begehungsweise ausgeht.
Der Hintergrund der Tat soll Rache nach einer Auseinandersetzung am Abend vor der Tat um Geld gewesen sein. Das Opfer soll für den 23-Jährigen illegal mit Arzneimitteln gehandelt haben.
Nachdem die Angeschuldigten und der mutmaßliche Mittäter vom Tatort mit der U-Bahn geflüchtet sein sollen, konnten der 23-Jährige am 30. Juni 2024 und der 18-Jährige am 1. Juli 2024 festgenommen werden. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 22-jährige mutmaßliche Mittäter ist in Griechenland am 9. September 2024 durch Zielfahnder der Berliner Polizei in Zusammenarbeit mit der Griechischen Polizei festgenommen worden. Nach der Auslieferung nach Deutschland am 27. September 2024 wurde ihm am 28. September 2024 der Haftbefehl durch einen Ermittlungsrichter in Berlin verkündet. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Petzold
Staatsanwalt
Zweiter Pressesprecher
Vorherige Meldung vom 01. Juli 2024:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1461771.php
Vorherige Meldung vom 22. Juni 2024:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1458976.php