Anklage nach „Dooring“-Unfall mit Todesfolge

Pressemitteilung vom 24.09.2024

Gegen einen inzwischen 73-Jährigen, der mit dem Öffnen einer Autotür einen Fahrradfahrer zu Fall gebracht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun wegen fahrlässiger Tötung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am 20. Februar 2023 soll der Angeschuldigte Fahrgast in einem Taxi gewesen sein. Am Zielort seiner Fahrt in Charlottenburg soll er dann – rechts auf der Rückbank sitzend – die Autotür aufgestoßen haben, um auszusteigen. Auf den rechts neben der Fahrspur laufenden Fahrradverkehr soll er dabei nicht geachtet haben. Ein 50 Jahre alter Fahrradfahrer soll durch dieses „Dooring“ nicht mehr in der Lage gewesen sein, der ihm plötzlich den Weg versperrenden Autotür auszuweichen, gegen diese geprallt und gestürzt sein. Dabei soll er so derart schwere Kopfverletzungen erlitten haben, dass er kurze Zeit später im Krankenhaus verstarb.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher
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§ 14 der Straßenverkehrsordnung: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

(2) (…)