Inkriminiertes Geld über angebliche Anstellung als App-Entwickler gewaschen? – Anklage

Pressemitteilung vom 21.08.2024

Ein mittlerweile 38 Jahre alter Geschäftsführer eines in Kreuzberg ansässigen Gastro- und Lieferservices muss sich aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Begünstigung und Geldwäsche vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Am 31. Dezember 2020 soll er mit einem inzwischen 38-jährigen Potsdamer pro forma einen Arbeitsvertrag als „Applikationsentwickler“ geschlossen haben. Die Vergütung sollte zunächst 8.500 Euro brutto monatlich, ab dem 31. Mai 2021 10.000 Euro brutto monatlich betragen. Der angebliche Arbeitnehmer soll für die von dem Angeschuldigten geleitete Firma nie irgendwelche Leistungen erbracht haben, das soll auch von Beginn an nicht vorgesehen gewesen sein. Vielmehr soll der 38-Jährige aus Straftaten wie Zuhälterei und Zwangsprostitution erzielte Einnahmen so „gewaschen“ haben – indem er das Geld dem Angeschuldigten übergab und sich dann „offiziell“ als Arbeitslohn wieder auszahlen ließ.

Insgesamt sollen bis zum 30. April 2022 152.000 Euro auf diese Weise dem legalen Wirtschaftskreislauf zugeführt worden sein.