Anklageerhebung wegen angeblicher Rückgabe eines verlorenen Englischhorns

Pressemitteilung vom 30.07.2024

Ein 33 Jahre alter Mann soll einen Musiker erpresst haben, indem er für dessen verloren gegangenes Instrument übermäßig Finderlohn verlangt und bei Nichtzahlung mit dem Verkauf gedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun wegen versuchter Erpressung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am 9. Juni 2024 soll der Geschädigte sein Englischhorn (mitsamt Instrumentenkoffer) in der S-Bahn liegen gelassen haben. Über verschiedene Suchplattformen soll er dann versucht haben, das Instrument (Wert: 12.000 Euro) wiederzubekommen.

Der Angeschuldigte soll sich daraufhin über Instagram gemeldet und 1.000 Euro für die Rückgabe verlangt haben, andernfalls werde er es einfach verkaufen. Am 14. Juni traf man sich daraufhin auf einem Spielplatz zwecks angeblicher Übergabe. Der Angeschuldigte wurde festgenommen, wobei er sich mehrfach loszureißen versuchte.

Er befindet sich seitdem – da er ohne festen Wohnsitz ist – in Untersuchungshaft. Das Englischhorn hatte er nicht im Besitz, dessen Verbleib ist nach wie vor ungeklärt.

Hintergründe:

Das Englischhorn (auch Englisch Horn) ist ein Holzblasinstrument aus der Familie der Oboeninstrumente.

Die Höhe eines Finderlohnes ist in § 971 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt:

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Demnach hätte dem Angeschuldigten – wäre er im Besitz des Englischhorns gewesen – allenfalls ein Finderlohn in Höhe von 370 Euro zugestanden (5 % von 500 Euro plus 3 % von 11.500 Euro).