5. Bericht des Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Pressemitteilung vom 25.06.2024

Der Position des Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin kommt seit dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 noch einmal mehr eine besondere Bedeutung zu. Denn die bei der Berliner General- und Staatsanwaltschaft geführten Verfahren mit antisemitischem Hintergrund sowie im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt nahmen erneut zu: 747 Verfahren wurden 2023 eingeleitet (2022: 691; 2021: 662; 2020: 417). Das stellte der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwalt Dr. Florian Hengst, in seinem nun vorgelegten Bericht für das Jahr 2023 dar.

Insbesondere der Terrorangriff der Hamas wirkte sich im Jahr 2023 auf das Fallaufkommen aus: Allein 158 der vorgenannten 747 Verfahren stehen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt und dem terroristischen Angriff. Tatsächlich gibt es aber noch deutlich mehr Fälle, weil sich Verfahren im vierstelligen Bereich noch für Ermittlungen bei der Polizei Berlin befinden und bis zum Jahresende 2023 noch nicht im hiesigen System registriert waren. Die juden- und israelfeindlichen Taten erfolgten insbesondere im Rahmen von sog. „propalästinensischen“ Demonstrationen, aber auch in der digitalen Welt. In erschütternder Weise wurden Parolen wie „from the river to the sea, palestine will be free“ ausgerufen, Eingangstüren von Wohnhäusern mit Davidsternen beschmiert, Jüdinnen und Juden wurden im persönlichen Umfeld, auf offener Straße wie in den sozialen Medien nicht nur beleidigt, sondern sogar bedroht und es wurde zu Straftaten aufgefordert (beispielsweise „bombardiert Israel“). Die effektive Verfolgung dieser Taten war insbesondere von der engen Zusammenarbeit der zuständigen Fachabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin mit der Polizei Berlin geprägt.

Daneben nahmen zwar antisemitische Verschwörungstheorien rund um das Coronavirus mit Ende der Pandemie nicht mehr den Raum ein wie in den Jahren zuvor; solche rund um den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine schürten jedoch weiter Antisemitismus.

Der 5. Bericht des Antisemitismusbeauftragten kann hier heruntergeladen werden:

https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/antisemitismusbekaempfung/

Häußer
Staatsanwältin
Pressesprecherin

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Hintergrund: Der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Zur umfassenden Strategie gegen Antisemitismus gehört die konsequente Verfolgung antisemitischer Straftaten. Vor diesem Hintergrund wurde am 1. September 2018 bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Stelle eines Antisemitismusbeauftragten eingerichtet. Seit dem 1. September 2022 ist dies Herr Oberstaatsanwalt Dr. Florian Hengst.

Mit der Einrichtung dieser Funktion soll die Vernetzung und Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sowie weiteren Institutionen jüdischen Lebens und zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgebaut und vertieft, das Vertrauen der Gesellschaft und insbesondere von Jüdinnen und Juden in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden gestärkt und so auch die Anzeigebereitschaft erhöht werden.