Anklage wegen Mordversuchs und anschließender Geiselnahme

Pressemitteilung vom 18.06.2024

Gegen einen 25 Jahre alten Mann, der am 28. Februar 2024 einen Mann in Berlin mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen versuchten Heimtückemordes und gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Berlin erhoben. Weitere Tatvorwürfe sind eine mutmaßliche Geiselnahme nach dieser Tat und eine versuchte Nötigung in Tateinheit mit einer Bedrohung zwei Tage zuvor.

Am 26. Februar 2024 soll der Angeschuldigte auf einer gemeinsamen Autofahrt versucht haben, seine ehemalige Lebensgefährtin zu dem Bekenntnis zu veranlassen, ihn betrogen zu haben. Gebe sie dies nicht zu, werde er ihre 16 Jahre alte Schwester und andere, zufällig ausgewählte Personen töten.

Zwei Tage später soll er dann in Umsetzung dieser Ankündigung und um herausfinden zu wollen, was er dabei empfinde, gegen 2.20 Uhr in Höhe der Simplonstraße einen 42 Jahre alten Fußgänger von hinten zu Boden gebracht und ihn mit Schlägen, Tritten und einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben. Dessen Leben konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

Zu dieser Tat soll er anschließend dann ein Bekennervideo produziert und auf seinem Instagram-Kanal gepostet haben, dass nach seiner Einschätzung aber zu wenig Beachtung fand. Mit einem Messer bewaffnet soll er noch am selben Tag im Rathaus seiner Heimatgemeinde Sehnde (Niedersachsen) eine Frau unter Vorhalt eines Messers in seine Gewalt gebracht habe, um so auf das Video hinzuweisen. Diese Situation konnte von der Polizei deeskaliert werden, ohne dass jemand verletzt wurde.

Der Angeschuldigte wurde an diesem Tag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Anhaltspunkte für eine nicht nur vorübergehende psychische Beeinträchtigung, die die Schuldunfähigkeit entfallen lassen könnte, liegen bislang nicht vor.

Vorherige gemeinsame Pressemitteilung vom 29. Februar 2024:
https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1422756.php

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher