Betrugsanklage wegen mutmaßlich manipulierter telefonischer Verkaufsgespräche
Pressemitteilung vom 10.06.2024
Ein 46 Jahre alter Geschäftsführer einer Bürobedarfsfirma soll die Mitschnitte telefonischer Verkaufsgespräche manipuliert haben, um so einen – tatsächlich unzutreffenden – Nachweis von Vertragsabschlüssen zu erlangen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun wegen gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen, davon in 32 Fällen versucht, Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Zwischen September 2021 und Oktober 2023 sollen Mitarbeiter:innen des Angeschuldigten auf dessen Anweisungen verschiedene Kleingewerbetreibende, Arztpraxen und Rechtsanwaltskanzleien kontaktiert und ihnen Druckerpatronen zum Kauf angeboten haben. Die Verkaufsgespräche sollen dabei so strukturiert gewesen sein, dass die Angerufenen auch vermeintlich unverfängliche Antworten wie „Ja“ und „Nein“ gaben. Tatsächlich verwiesen alle darauf, nicht zur Aufgabe von Bestellungen berechtigt zu sein oder baten lediglich um Zusendung eines Angebotes. Die Waren wurden ihnen trotzdem übersandt.
Deren Rücksendung, Annahmeverweigerungen und Stornierungen blieben zunächst erfolglos: Der Angeschuldigte soll an seinem angeblichen Zahlungsanspruch festgehalten und teilweise sogar versucht haben, die Forderungen mittels Mahnschreiben und Inkassoandrohungen durchzusetzen. Um seinen Ansprüchen Nachdruck zu verleihen, soll er einigen seiner unfreiwilligen Kunden außerdem die Mitschnitte der angeblichen Verkaufsgespräche übersandt haben – die er allerdings vorher nur teilweise aufgezeichnet und so manipuliert haben soll, dass sich daraus tatsächlich ein Vertragsschluss heraushören ließ. In 32 Fällen kam es gleichwohl zu keiner Zah-lung des Kaufpreises, die geltend gemachten Forderungen summieren sich auf 12.384,58 Euro.
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