Ermittlungsverfahren wegen pro-palästinensischen Berlinale-Instagram-Posts eingestellt

Pressemitteilung vom 07.06.2024

Das Ermittlungsverfahren wegen eines pro-palästinensischen Postings auf einem Instagram-Kanal der Berlinale hat die Staatsanwaltschaft Berlin am 4. Juni 2024 eingestellt. Denn eine Verantwortliche bzw. ein Verantwortlicher für den Post war nicht zu ermitteln.

Am 24. Februar 2024 gegen 14.20 Uhr wurde auf der Seite „Berlinale.Panorama“ ein Bild veröffentlicht, auf dem ein Reiter mit dem Slogan „From the river to the sea“ zu sehen war. Dieses Posting begründete einen Anfangsverdacht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, so dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen Ermittlungen aufnahm. Zudem wurden Strafanzeigen – auch von den Berlinale-Verantwortlichen – gestellt.

Durch wen Bild und Slogan gepostet wurden, konnte nicht ermittelt werden. Festgestellt wurde, dass die Veröffentlichung von einem WiFi-Netzwerk in einem Neuköllner Café erfolgte, das allerdings nicht über eine Videoüberwachung verfügt. Auch Zeugenbefragungen führten nicht zur Identifizierung einer Person. Die Auswertung, welche Mobiltelefone im Bereich des Cafés zum Zeitpunkt des Postings aktiv waren (eine sog. „Funkzellenabfrage“), führte gleichfalls nicht zur Namhaftmachung eines oder einer Tatverdächtigen, da es sich um ein dicht besiedeltes Innenstadtgebiet handelt und daher die Zahl der aktiven Mobiltelefone unüberschaubar groß ist.

Festgestellt werden konnte hingegen, dass keine der zum Absetzen von Posts berechtigten Personen den Post abgesetzt haben kann. Zum einen war keine dieser Personen im Funkzellenbereich eingeloggt, zum anderen entsprach das Posting nicht der Corporate Identity der Berlinale, was anderenfalls zumindest nahe gelegen hätte.

Es ist daher davon auszugehen, dass sich eine letztlich nicht ermittelbare unbekannte Person die Anmeldedaten des Instagram-Profils verschafft und aus dem Café in Neukölln das Posting auf dem Berlinale-Account unautorisiert abgesetzt hat.