Anklage wegen Tötung eines in der Wuhle aufgefundenen Toten

Pressemitteilung vom 27.05.2024

Gegen einen 34 Jahre alten Mann, der am 5. Januar einen 43-Jährigen in der Wuhle ertränkt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen Totschlags zum Landgericht Berlin erhoben.

Der 34-jährige, der die Tat nach seiner Festnahme auch gestanden hat, soll seinem Opfer am Abend des 5. Januar 2024 zunächst mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen, den stark blutenden Verletzten dann in Tötungsabsicht in die Wuhle gestoßen und dort dessen Kopf so lange unter Wasser gedrückt haben, bis dieser ertrunken war.

Hintergrund der Tat soll nach den Ermittlungen die Sorge gewesen sein, der Verstorbene sei von einem Schuldner geschickt worden, um seinerseits den Angeschuldigten zu töten. Dem soll der Angeschuldigte zuvorgekommen sein, indem er spontan den Hammer, der seinem Opfer zufällig aus der Tasche gefallen sei, gegen diesen einsetzte. Ein Angriff auf ihn soll aber noch nicht erfolgt sein. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft lag daher auch noch keine Notwehrlage vor, durch die sein Angriff als Gegenwehr gerechtfertigt gewesen wäre.

Der Angeschuldigte wurde unter anderem anhand von Telefonverbindungsdaten als mutmaßlicher Täter identifiziert. Er wurde am 17. Januar 2024 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher

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