Gewalt statt Aussprache? – Anklage gegen 21-Jährigen

Pressemitteilung vom 07.03.2024

Ein 21-Jähriger soll sich einer von seinen beiden Freundinnen geforderten Aussprache mit Gewalt zu entziehen versucht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun gegen ihn Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Bedrohung zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am 28. August 2023 sollen die beiden Frauen den Mann gemeinsam in seiner Wohnung im Märkischen Viertel aufgesucht haben, um ihn damit zu konfrontieren, dass er mit ihnen gleichzeitig eine Beziehung führe. Der Angeschuldigte soll statt eines Erklärungsversuchs die Wohnungstür hinter den beiden abgeschlossen und beiden Reizgas ins Gesicht gesprüht haben. Eine der Zeuginnen, die sich auf den Balkon flüchtete, soll er dann an den Haaren zurück in die Wohnung gezogen haben und ihr Mobiltelefon als Pfand für ihm noch zustehende 1.000 Euro gefordert haben. Mit einem gegen die beiden Zeuginnen gerichteten Küchenmesser soll er diesem Ansinnen weiter Nachdruck verliehen haben. Als eine der Zeuginnen wiederum auf den Balkon gelangte, soll die andere versucht haben, durch die Wohnungstür nach Hilfe zu rufen. Dies soll der Angeschuldigte dadurch unterbunden haben, dass er sie in den Schwitzkasten nahm und weiterhin die Herausgabe des Mobiltelefons der Zeugin als Pfand forderte – das er schließlich auch bekam.

Erst nach beinahe zwei Stunden konnten die beiden Frauen dann die Wohnung verlassen. Über den aktuellen Beziehungsstatus der drei ist nichts bekannt.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher