Anklage wegen Subventionsbetrugs durch mutmaßlich unberechtigt abgerufene Fördermittel
Pressemitteilung vom 29.02.2024
Ein 62-Jähriger soll Fördermittel des Europäischen Sozialfonds und des Landes Berlin zu Unrecht abgefordert und so einen Schaden von knapp 68.000 Euro verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn jetzt wegen 38 Fällen des Subventionsbetrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. Mitangeklagt wurde ein 68-Jähriger wegen Beihilfe zu diesen Taten.
Zwischen September 2016 und November 2018 soll die Firma, deren Geschäftsführer der Angeschuldigte war, als Bildungsträger Schulungsmaßnahmen angeboten haben. Diese sollten der Integration und beruflichen Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen und Menschen mit Migrationshintergrund dienen. Die Teilnehmer sollten in den jeweiligen Projekten sowohl in der Theorie weiterqualifiziert werden als auch durch Praktika Praxiserfahrung sammeln.
Um unberechtigt höhere Fördermittel abrufen zu können, soll der Angeschuldigte mit 38 Abrechnungen zu elf Projekten gefälschte Anwesenheitslisten eingereicht und mittels falscher Stundennachweise die Ableistung von Praktikumsstunden behauptet haben, die gar nicht erbracht worden waren. Die dabei zum Beleg mit untersandten Unterlagen sollen ihm von dem Mitangeklagten zur Verfügung gestellt worden sein.
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