Anklageerhebung wegen lebensgefährlicher Attacke nach Streit um eine Frau

Pressemitteilung vom 08.02.2024

Nachdem der vorherige Lebensgefährte seiner Freundin ihn attackiert hatte, soll ein 47 Jahre alter Mann auf diesen drei Mal – vermutlich mit einem Schraubendreher – eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am Abend des 7. Dezember 2023 soll es zu einer Begegnung und zum Streit der beiden Männer vor dem Haus der Lebensgefährtin des Angeschuldigten in Lichtenberg gekommen sein. Zunächst sollen sich beide im Streit um die Frau geprügelt haben, bevor der Angeschuldigte das Stichwerkzeug gezogen haben soll. Damit soll er in Rücken und Brust des Mannes eingestochen und ihn so zu Boden gebracht haben, wobei er geäußert haben soll, ihn „abstechen“ und umbringen zu wollen.

Nachdem der Angeschuldigte von ihm abgelassen hatte, sollen beide Männer den Tatort gleichwohl erstmal verlassen haben, der geschädigte dann aber am Alexanderplatz aufgrund von einer Perforation der Lunge kollabiert worden sein. Durch Passanten, die ihn auffanden, konnten noch rechtzeitig Rettungskräfte geholt werden.

Der Angeschuldigte wurde noch am 7. Dezember 2023 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft.

Vorherige Pressemitteilung der Polizei Berlin vom 8. Dezember 2023: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2023/pressemitteilung.1393818.php

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher

———————————————————————————————————————

Zur rechtlichen Einordnung:
Da der Angeschuldigte nach den Ermittlungen nach den drei Stichen freiwillig davon abgesehen hat, weiter auf den Geschädigten einzustechen, obwohl ihm dies noch möglich gewesen wäre und auch davon ausgegangen werden muss, dass er sein Ziel – den Tod des Geschädigten – noch nicht erreicht zu haben glaubte, ist zu seinen Gunsten von einem sog. „strafbefreienden Rücktritt“ nach § 24 des Strafgesetzbuches auszugehen. Dies führt dazu, dass ein hinreichender Tatverdacht wegen eines versuchten Tötungsdelikt nicht besteht. Die Tat wurde daher durch die Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung eingeordnet.

§ 24 des Strafgesetzbuches: Rücktritt

(1) 1Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. 2Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.

(2) 1Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. 2Jedoch genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen wird.