Mit der Behauptung, eine Kindertagesstätte gründen zu wollen, soll ein Ehepaar – eine mittlerweile 50-Jährige und ihr inzwischen 48 Jahre alter Mann – vier Personen um insgesamt mehr als 200.000 Euro betrogen und in wirtschaftliche Not gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden nun wegen vier besonders schweren Fällen des gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betrugs, in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung, Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
In der Zeit von Mai 2017 bis September 2020 sollen die angeschuldigten Eheleute die Legende einer Kitagründung aufrechterhalten haben und vereinzelt sogar gefälschte Unterlagen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgelegt haben. Eine Frau soll mehr als 60.000 Euro für die Kita überwiesen haben, im Gegenzug soll sie als Erzieherin angestellt worden sein. Dies soll sie auch dem Jobcenter mitgeteilt haben, welches die Sozialleistungen einstellte – wodurch die Frau in wirtschaftliche Not geraten sein soll.
Auch mit einer anderen Zeugin wurde ein Vorvertrag über ein Arbeitsverhältnis geschlossen. Sie soll sich extra die 9.000 Euro, die sie in das Projekt investierte, selbst noch bei Dritten geliehen haben.
Auch ein Mann soll sich teilweise Geld geliehen und mindestens 102.251 Euro investiert haben, ein anderer Mann noch einmal 30.000 Euro. Insgesamt sollen die Angeschuldigten so 201.961 Euro betrügerisch erlangt haben.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher