Anklageerhebung wegen Nichtentsorgung eines Autowracks

Pressemitteilung vom 27.12.2023

Nachdem seine Mutter mit seinem Auto einen Unfall gebaut hatte, soll sich ein 19-Jähriger in der Folgezeit einfach nicht mehr um das Autowrack gekümmert haben – trotz Entsorgungsaufforderung. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daher gegen ihn nun Anklage wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen erhoben.

Jedenfalls in der Zeit vom 25. April bis zum 21. Juli 2023 soll das Fahrzeug mit bereits entstempeltem Kennzeichen in Neukölln auf der Straße gestanden haben – mitsamt zehn Liter Kraftstoffs, drei Litern Motorenöl und Bremsflüssigkeit. Daher und aufgrund der Beschädigungen des Fahrzeugs soll laut Anklage die konkrete Gefahr bestanden haben, dass die Flüssigkeiten austreten und den Boden verunreinigen.

§ 326 Strafgesetzbuch: Unerlaubter Umgang mit Abfällen
(1) Wer unbefugt Abfälle, die
1. – 3. (…)
4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,
a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder
b) (…)
außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschrie-benen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(…)