Ein 41-Jähriger soll sich am 1. Januar 2023 mit einem Sprengkörper Zugang zu einem Restaurant verschafft haben, um dort Bargeld und Zigaretten zu entwenden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun gegen ihn Anklage wegen besonders schweren Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Der Angeschuldigte soll in den Morgenstunden des Tattages an der Tür eines italienischen Restaurants in Berlin-Schönefeld einen Sprengkörper gezündet haben. Drei Glasscheiben in der Tür und der Türgriff sollen so zerstört worden sein, ein Türbeschlag soll eine weitere Zwischentür durchschlagen haben. So soll sich der Angeschuldigte, nachdem er noch eine der Außentürglasfüllungen zerschlagen hatte, Zugang zum Restaurant verschafft haben. Dort soll er ein Kellnerportemonnaie mit etwa 150 Euro Bargeld erlangt haben. Nachdem es ihm nicht gelungen sein soll, einen im Restaurant befindlichen Zigarettenautomaten aufzuhebeln, soll er diesen ebenfalls noch gesprengt und das darin befindliche Bargeld mitgenommen haben.
Nachdem die Auswertung der DNA-Spuren am Tatort den Verdacht auf den 41-Jährigen lenkte, wurde am 23. Oktober 2023 Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Zu diesem Zeitpunkt befand er sich bereits in anderer Sache in Untersuchungshaft, in der er – noch nicht rechtskräftig – am 21. November 2023 unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und vierfachen (teilweise nur versuchten) Diebstahls zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten verurteilt wurde.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher