Braucht man zu 658 Brillen auch ein Scheitelbrechwertmessgerät? – Anklageerhebung
Pressemitteilung vom 29.11.2023
Schon die mutmaßlich zwischen dem 27. November 2020 und dem 23. Mai 2022 aus Optikgeschäften in Lankwitz, Schöneberg und Biesdorf gestohlenen 658 Brillengestelle lassen vermuten, dass ein 54-Jähriger seine Tatbeute nicht allein für sich nutzen wollte – falls er nicht ein eigenes Optikergeschäft aufmachen wollte, wofür allerdings bislang die Anhaltspunkte fehlen. Außer vielleicht, dass er laut nun zum Amtsgericht Tiergarten erhobener Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin auch bei einem Optiker in Potsdam ein Autorefraktometer und ein Scheitelbrechwertmessgerät gestohlen haben soll. Fünf Fälle des gewerbsmäßigen Geschäftsraumeinbruchs wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.
Die Fokussierung des Angeschuldigten auf Optiker soll erst bei der zweiten Tat eingesetzt haben: Am 27. November soll der Angeschuldigte noch Schmuck im Wert von 46.193 Euro gestohlen haben. Möglicherweise fehlte ihm dabei aber der Durchblick, denn am 23. März 2021 sollen es dann in Lankwitz 260 Brillenfassungen im Wert von 42.990 Euro gewesen sein, Ende Februar 2022 dann 338 Brillengestelle in Schöneberg. Dann wiederum soll er eher Hochpreisigeres in den Blick genommen haben: Die sechzig im April 2022 in Biesdorf gestohlenen Brillengestelle sollen einen Gesamtwert von immerhin 24.000 Euro haben. Die Geräte aus dem Optikergeschäft in Potsdam wiederum, die er sich am 23. Mai 2022 verschafft haben soll, haben einen Wert von etwa 60.000 Euro.
Als Tatverdächtiger wurde der Angeschuldigte, der derzeit in anderer Sache in Untersuchungshaft in der JVA Köln sitzt, aufgrund von Erkenntnissen aus anderen Verfahren wie auch aufgrund von DNA- und Blutspuren und Standortdaten ermittelt.
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