Fünfzig Bäume im Naturschutzgebiet gefällt? – Anklageerhebung

Pressemitteilung vom 28.11.2023

Zwei Beschuldigte sollen etwa fünfzig Bäume im Naturschutzgebiet fällen lassen haben und müssen sich deshalb nun vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwalt-schaft Berlin hat Anklage wegen gemeinschaftlicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete erhoben.

Zwischen Februar und März 2019 sollen zwei der Eigentümer des im Naturschutzgebiet „Müggelspree-Müggelsee“ gelegenen Grundstücks die Rodung von etwa fünfzig Bäume ver-anlasst haben. In dem als Natura 2000-Gebiet ausgewiesenen Gebiet sind solche Eingriffe grundsätzlich verboten und allenfalls mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Laut Anklage war dies den Angeschuldigten, einer heute 71-jährigen Rechtsanwältin und einem heute 46-jährigen Maurer- und Betonmeister, auch bewusst. Durch die Rodung sollen die artenreiche Vegetation des Biotops und der Lebensraum für zum Teil stark gefährdete Tier- und Pflan-zenarten dauerhaft zerstört worden sein – was mutmaßlich durch die von den Angeschuldigten wohl beabsichtigte Bebauung des Grundstücks mit einem Haus und einem Bootsanlegesteg noch manifestiert würde.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch
§ 329 Abs. 4: Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in einem Natura 2000-Gebiet einen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieses Gebietes maßgeblichen
1. Lebensraum einer Art, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) oder in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, aufgeführt ist, oder
2. […]
erheblich schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.