Fünfzig Bäume im Naturschutzgebiet gefällt? – Anklageerhebung
Pressemitteilung vom 28.11.2023
Zwei Beschuldigte sollen etwa fünfzig Bäume im Naturschutzgebiet fällen lassen haben und müssen sich deshalb nun vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwalt-schaft Berlin hat Anklage wegen gemeinschaftlicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete erhoben.
Zwischen Februar und März 2019 sollen zwei der Eigentümer des im Naturschutzgebiet „Müggelspree-Müggelsee“ gelegenen Grundstücks die Rodung von etwa fünfzig Bäume ver-anlasst haben. In dem als Natura 2000-Gebiet ausgewiesenen Gebiet sind solche Eingriffe grundsätzlich verboten und allenfalls mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Laut Anklage war dies den Angeschuldigten, einer heute 71-jährigen Rechtsanwältin und einem heute 46-jährigen Maurer- und Betonmeister, auch bewusst. Durch die Rodung sollen die artenreiche Vegetation des Biotops und der Lebensraum für zum Teil stark gefährdete Tier- und Pflan-zenarten dauerhaft zerstört worden sein – was mutmaßlich durch die von den Angeschuldigten wohl beabsichtigte Bebauung des Grundstücks mit einem Haus und einem Bootsanlegesteg noch manifestiert würde.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch
§ 329 Abs. 4: Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in einem Natura 2000-Gebiet einen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieses Gebietes maßgeblichen
1. Lebensraum einer Art, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) oder in Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, aufgeführt ist, oder
2. […]
erheblich schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Pressesprecher
Sebastian Büchner
Oberstaatsanwalt
Zweiter Pressesprecher
Michael Petzold
Staatsanwalt
Pressestelle
Stefan Conticelli
Petra Zimmermann
Timo Trosiner
- Raum: C 217
- Tel.: +49 30 9014-2470
- Tel.: +49 30 9014-3327
- Fax: +49 30 9014-2008
E-Mail: pressestelle@gsta.berlin.de