Ein heute 32-Jähriger soll durch mehrere Parallelverschreibungen verschreibungspflichtiger Medikamente bei einer Krankenkasse einen Schaden von knapp 40.000 Euro verursacht haben. Deswegen muss sich der Mann nun vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen ihn wegen Betruges und gewerbsmäßigen Verschaffens von Betäubungsmitteln in 135 Fällen erhoben.
Im Zeitraum von Januar 2019 bis September 2020 soll sich der Mann in verschiedenen – insgesamt zwölf – Arztpraxen zeitgleich in schmerz- und suchttherapeutische Behandlung begeben haben. Von den jeweils behandelnden Ärzt:innen habe der Beschuldigte Rezepte für Medikamente mit den Stoffen Fentanyl und Buprenorphin (sog. „Subutex“) verschrieben bekommen – ohne dass er gegenüber den Ärzt:innen die Parallelverschreibungen erwähnt habe. Die ausgestellten Rezepte soll der Beschuldigte dann in verschiedenen Apotheken eingelöst und so die Medikamente erhalten haben.
Laut Anklage war der Beschuldigte zwar grundsätzlich berechtigt, sich Subutex verschreiben zu lassen – jedoch nicht in der gegenständlichen Art und Weise. Denn dadurch habe der Beschuldigte das Medikament in einer Menge erhalten, die die durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information festgelegte Tagesdosis um das Zwölffache überschritten habe.
Häußer
Staatsanwältin
Pressesprecherin