Gemeinsame Pressemitteilung: Graffiti – Durchsuchungsbeschluss vollstreckt
Pressemitteilung vom 03.11.2023
Am gestrigen Mittwochmorgen vollstreckten Ermittlerinnen und Ermittler der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Graffiti im Auftrag der Amtsanwaltschaft Berlin einen Durchsuchungsbeschluss gegen einen 22-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung an Zügen der U- und S-Bahn in 19 Fällen.
Beim Zugriff der Einsatzkräfte versuchte der Mann zu flüchten. Dabei warf er sein Mobiltelefon in ein Gebüsch. Einsatzkräfte konnten den Mann festhalten und sein Telefon sicherstellen. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung versuchte die Mutter des Mannes über ihr Mobiltelefon, Daten auf dem Telefon ihres Sohnes, das mit ihrem gekoppelt war, zu löschen. Als ein Beamter der Polizei Berlin das verhinderte, griff die alkoholisierte Frau ihn an und drohte ihm mit Worten. Die Mutter des Beschuldigten ist an die zuständige Polizei des Landes übergeben worden.
Bei der Durchsuchung konnten zahlreiche Beweismittel aufgefunden werden. Die Beamtinnen und Beamten beschlagnahmten rund 160 Spraydosen, diverse Sprayerutensilien, zahlreiche Schlüssel zu Bahnanlagen, zwei GoPro-Kameras, mehrere Digitalkameras, drei Mobiltelefone, zwei Laptops, ein Tablet, Bargeld, Skizzen und Tatbekleidung. Ersten Ermittlungen zufolge besteht der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte für mehrere bisher gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren verantwortlich gemacht werden kann.
Als Zufallsfunde stießen die Beamtinnen und Beamten auf 35 hochwertige Markenartikel (Jacken, Sonnenbrillen und Schuhe), die teils noch mit Originaletikett und mit Diebstahlschutz versehen waren. Hier besteht der Verdacht, dass diese entwendet worden sind. Ein Magnet zum Entfernen von Diebstahlsschutz konnte beschlagnahmt werden. Weiterhin fanden die Einsatzkräfte Pyrotechnik aus Polen, welche der Vernichtung zugeführt worden ist.
Neben der ermittlungsleitenden Oberamtsanwältin waren zwanzig Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und der Polizei Berlin im Einsatz.
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