Parolen an und in öffentlichen Gebäuden in Tempelhof und Schöneberg – Anklageerhebung
Pressemitteilung vom 01.11.2023
Zwischen dem 7. Oktober 2020 und 21. November 2022 soll ein inzwischen 32 Jahre alter Mann in Berlin mindestens 22 Sachbeschädigungen, sechs davon gemeinschädlich, im Bezirk-Tempelhof-Schöneberg begangen haben, in einem Fall in Tateinheit mit Diebstahl, in einem anderen in Tateinheit mit Volksverhetzung und in vier Fällen in Tateinheit mit versuchter Zerstörung von Bauwerken. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Publizisten jetzt Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Bevorzugte Ziele des Mannes sollen die Bezirkszentralbibliothek des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, das Rathaus Schöneberg und das Bezirksamt Tempelhof Schöneberg gewesen sein.
In der Bezirkszentralbibliothek soll er sowohl außen als auch in den Innenräumen acht Mal in Aktion getreten sein, indem er Schriftzüge wie „Steinmeyer [sic!] = Hurensohn“, „Heil Trump ODP“ oder „Orden der Patrioten Pro Kaiserreich“ anbrachte und aus zahlreichen Büchern, die sich mit dem Thema Rechtsextremismus auseinandersetzten, Seiten herausriss und/oder „Heil Putin“ sowie das “Z”-Symbol, ein Zeichen der Befürwortung für den seitens der Russischen Föderation gegen die Ukraine geführten Krieg, hineinschrieb.
Im Rathaus Schöneberg soll er ähnliche politische Parolen an Türen und Einrichtungsgegenständen angebracht, einmal sogar aus dem Sitzungssaal der Bezirksverordnetenversammlung die 2 × 1 Meter große Europafahne entwendet und zwei Mal bewusst mit Steinen und Toilettenpapier WCs zum Überlaufen gebracht und so Wasserschäden verursacht haben.
Auch Toiletten im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg soll der Angeschuldigte so zum Überlaufen gebracht und hierbei – wie auch im Rathaus Schöneberg – unter anderem die Parole „Gebt uns unseren Kaiser-Wilhelm-Platz wieder!“ angebracht haben.
In der Mittelpunktbibliothek in Schöneberg soll er zuletzt im November 2022 Flugblätter volksverhetzenden Inhaltes ausgelegt haben, in denen der „Orden der Patrioten“ als angeblicher Urheber Migranten verunglimpfte.
§ 303 Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 305 Zerstörung von Bauwerken
(1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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