Ermittlungsverfahren gegen Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung eingestellt
Pressemitteilung vom 11.10.2023
Ein Ermittlungsverfahren gegen einen zur Tatzeit 64 Jahre alten Betonmischerfahrer wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung wurde am 27. September 2023 durch die Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt. Die Ermittlungen bestätigten nicht den Verdacht, dass der Mann schuldhaft am 31. Oktober 2022 gegen 8.20 Uhr auf Höhe der Bundesallee den Tod einer Radfahrerin verursacht haben könnte.
Nach dem feststellbaren Sachverhalt soll die Radfahrerin den Betonmischer rechts überholt und dabei im Kreuzungsbereich Bundesallee/Nachodstraße aus dem Fahrradweg nach links in den vom Beschuldigten befahrenen Autofahrstreifen direkt rechts vor den Lkw ausgeschert sein. Den Überholvorgang soll sie durch kurzes Ausstrecken des linken Armes angekündigt haben. Das Hinterrad des Fahrrades kam dann mit dem rechten Bereich der Frontstoßfängerverkleidung des Lkw in Kontakt und verklemmte sich dort, wodurch die Fahrradfahrerin stürzte und von dem Lkw überrollt wurde.
Ein zu einer Anklageerhebung berechtigender hinreichender Tatverdacht wegen einer fahrlässigen Tötung würde sowohl ein sorgfaltswidriges Handeln des Lkw-Fahrers voraussetzen als auch, dass der Unfall für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre.
Ein nun vorliegendes Unfallrekonstruktionsgutachten schließt beides aus: Durch die Frontscheibe habe der Beschuldigte die Fahrradfahrerin überhaupt nicht sehen können, nachdem sie vom Fahrradweg aus vor ihn auf die Straße gewechselt war. Im Frontspiegel wäre dies zwar möglich gewesen. Bei einem bereits laufenden Fahrtvorgang ohne Abbiegeabsicht bestehe aber keine Verpflichtung, in diesen zu blicken. Auch habe der Beschuldigte letztlich nicht damit rechnen müssen, dass die Radfahrerin beim Wechsel vom Fahrradweg auf den von ihm befahrenen Fahrstreifen keinen größeren Abstand in Fahrbahnlängsrichtung zu der Front des Lkw einhält oder den Fahrstreifenwechsel noch vor dem Lkw durchführt.
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