Ein mittlerweile verstorbener Galerist soll 2018 einen sog. Erwerbstreuhandvertrag mit einer Investmentfirma geschlossen haben, um für diese ein Gemälde „Gerhard Richter – Kegel (1985)“ zu ersteigern. Fünf Millionen Euro soll die Firma daher bereits als Anzahlung auf das Konto der Galerie überwiesen haben. Diese soll der Galerist aber nicht an das Auktionshaus, sondern größtenteils auf sein Privatkonto, aber auch 70.000 Euro an seine Lebensgefährtin und niedrige fünfstellige Beträge an seine beiden Kinder weitergeleitet werden.
Das gegen den Galeristen geführte Ermittlungsverfahren wurde nach seinem Tod eingestellt, es gilt also nach wie vor die Unschuldsvermutung. Gegen die Kinder und die Lebensgefährtin hat die Staatsanwaltschaft Berlin aber beim Landgericht Berlin Antragsschriften im selbständigen Einziehungsverfahren eingereicht. Durch diese soll die Einziehung der insgesamt 100.000 Euro erreicht werden, um diese dann im Rahmen der sog. „Rückgewinnungshilfe“ an die geschädigte Firma auszahlen zu können.
Das Landgericht wird im Rahmen dieses Verfahrens Feststellungen dazu zu treffen haben, ob es tatsächlich zu dem dem Galeristen ursprünglich vorgeworfenen Betrug gekommen ist. Wäre dies der Fall, könnte auch das an Kinder und Lebensgefährtin weitergeleitete Geld als inkriminiert eingezogen werden, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Kenntnis von der Herkunft des Geldes haben.
Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher