Bankmitarbeiter soll betrügerische Kontoabhebungen ermöglicht haben – Anklage

Pressemitteilung vom 02.10.2023

Ein 29 Jahre alter Angestellter einer Bankfiliale in den Neuköllner Gropiuspassagen soll mit zwei unbekannten Tätern seinen dienstlichen Zugriff auf Kundendaten dazu genutzt haben, zahlreiche Abhebungen zu ermöglichen und so – wie auch durch den Abschluss eines falschen Darlehensvertrags – einen Schaden von 427.000 Euro verursacht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Am 27. September 2021 soll er zunächst mit den beiden Mittätern und unter Anerkennung gefälschter Gehaltsnachweise einen Darlehensvertrag über mehr als 60.000 Euro abgeschlossen haben, wobei zumindest 45.000 Euro der Darlehenssumme von der Bank auch ausgezahlt wurden. Dies wertet die Staatsanwaltschaft als gewerbsmäßigen gemeinschaftlichen Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung.

Ab Mitte Oktober 2021 sollen der Angeschuldigte und die Mittäter sich dann den Service „Cash ohne Karte“ zunutze gemacht haben. Bankkunden können dabei ohne Kontokarte bei der Bank vorstellig werden, bekommen nach Verifizierung ihrer Personalien eine PIN per SMS übersandt und können dann innerhalb der nächsten 15 Minuten Bargeld abheben.

Der Angeschuldigte soll stattdessen seine unbekannten Mittäter als „persönlich bekannt“ als Inhaber fremder Konten verifiziert haben und die im System hinterlegte Mobilnummer geändert haben, so dass die PIN an die Mittäter gesandt wurde. Dies sollen die drei bis zum 2. November 2021, also binnen drei Wochen, zwölf Mal praktiziert haben. 382.000 Euro sollen so widerrechtlich von zwölf verschiedenen Privatkonten abgehoben worden sein. Dies wird seitens der Staatsanwaltschaft als zwölf Fälle des gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Computerbetruges in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten gewertet.