Pressemitteilung: Paketzusteller soll Sendungen für sich verwendet haben – Anklageerhebung

Pressemitteilung vom 22.09.2023

Ein inzwischen 48 Jahre alter Paketzusteller zwischen Juli 2020 und Dezember 2021 Pakete nicht ausgeliefert, sondern für sich behalten haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun wegen 68 Fällen der veruntreuenden Unterschlagung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Nach den Ermittlungen soll der Mann gezielt – und meistens auch erfolgreich – hochwertige Warensendungen für sich aussortiert haben: Neben Bekleidung soll er so zahlreiche Smartphones, Fernseher und Computer erlangt haben. Der Gesamtschaden soll sich auf mehr als 50.000 Euro belaufen.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher

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Strafgesetzbuch

§ 246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.