Pressemitteilung: Rechtsanwalt wegen mutmaßlich betrügerisch überhöhter Gebühren angeklagt

Pressemitteilung vom 03.08.2023

Mehr als 230.000 Euro soll ein inzwischen 56 Jahre alter Rechtsanwalt zwischen Dezember 2017 und August 2022 betrügerisch Mandanten in Rechnung gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun wegen 25 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges Anklage gegen ihn zum Landgericht Berlin erhoben. In einem weiteren Fall des gewerbsmäßigen Computerbetruges soll er zudem 14.000 Euro Corona-Soforthilfen ohne Rechtsanspruch erlangt haben.

Der auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwalt aus Schöneberg, der nach wie vor praktiziert, soll im „Kleingedruckten“ der von ihm Neumandanten vorgelegten Vergütungsvereinbarung massiv überhöhte Mindestgegenstandswerte und Gebühren zugrunde gelegt und deren Angemessenheit durch den Passus „in Anlehnung an das RVG“ (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) weiter unterstrichen haben. Das Bedürfnis der Mandantinnen und Mandanten, sich näher mit diesen Formularen auseinanderzusetzen, soll er zudem mal mit dem Hinweis, es handle sich nur um „Anwaltskram“, beiseite gewischt haben, mal bei der Unterschriftsleistung Zeitdruck aufgebaut haben oder die entsprechenden Passagen beim Vorlegen mit seiner Hand verdeckt haben.

Dass bereits die Klausel unzulässig ist, soll ihm zwischenzeitlich sogar vom Kammergericht in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt worden sein. Doch auch dies soll ihn nicht davon abgehalten haben, weiter derartige Mandatsverhältnisse zu begründen.

Vor allem aber soll er von vornherein nicht bereit gewesen sein, die ihm angetragenen Mandate auch tatsächlich zu übernehmen. Mit entsprechend überhöhten Rechnungen gleich zu Beginn des Mandatsverhältnisses soll er seine Neumandanten stattdessen dazu veranlasst haben, von sich aus das Mandatsverhältnis zu kündigen. Etwaige dann noch offene Honorarforderungen soll er dann von Kollegen sogar noch einklagen haben lassen. Schlechte Bewertungen auf Google soll der Angeschuldigte stets zeitnah löschen lassen haben.

Neben einer Verurteilung des Rechtsanwalts strebt die Staatsanwaltschaft auch ein Berufsverbot und die Einziehung der mutmaßlich unrechtmäßig erlangten 330.597,97 Euro an.