Pressemitteilung: Metzger soll Stopfleber importiert haben – Anklageerhebung

Pressemitteilung vom 26.06.2023

Ein 38 Jahre alter Metzger muss sich aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Stopfleberprodukte wie etwa foie gras aus Frankreich nach Deutschland eingeführt und weiterverkauft zu haben.

Ihm soll dabei bewusst gewesen sein, dass in Deutschland die Stopfleberproduktion verboten ist, da diese mit erheblichem Leiden für die Enten und Gänse verbunden ist, denen mehrmals täglich über ein Metallrohr bis zu 1,2 Kilogramm Futterbrei verabreicht wird. Diese Mast führt zu einer Versechs- bis Verzehnfachung des Lebervolumens der Vögel.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher

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§ 17 des Tierschutzgesetzes

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
  1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
  2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden

zufügt.