Gemeinsame Meldung mit der Polizei und dem Hauptzollamt Berlin: Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des Menschenhandels vollstreckt
Pressemitteilung vom 14.06.2023
Nach monatelangen intensiven Ermittlungen vollstreckten am Dienstagvormittag rund 100 Einsatzkräfte der Polizei Berlin und des Hauptzollamtes Berlin in zwei Gewerbeobjekten in Alt‑Hohenschönhausen und einer Wohnung in Friedrichsfelde drei Durchsuchungsbeschlüsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin. Hintergrund ist ein Strafermittlungsverfahren wegen Menschenhandels mit dem Schwerpunkt der Ausbeutung von Arbeitskräften. Die Federführung für den Einsatz oblag der kürzlich gegründeten Gemeinsamen Projektgruppe Arbeitsausbeutung (GPA) des Hauptzollamts Berlin und des Landeskriminalamtes der Polizei Berlin.
Der Fokus des Einsatzes lag neben dem Auffinden und Sichern von Beweismitteln in der Feststellung möglicher geschädigter Personen, um diese bestenfalls sofort aus bestehenden Zwangsverhältnissen zu befreien.
Der 28-jährige Beschuldigte wurde aufgrund eines bestehenden Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Stuttgart festgenommen. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe wurde durch eine Zahlung von 1400 Euro abgewendet. In seiner Wohnung soll ein mittlerer fünfstelliger Betrag aufgefunden worden sein, der für das Verfahren sichergestellt wurde.
Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel gefunden, darunter insbesondere diverse technische Geräte sowie Datenträger.
Außerdem wurden insgesamt 14 potentielle von Menschenhandel geschädigte Personen angetroffen und befragt.
Weitere Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte im Alter zwischen 17 und 40 Jahren wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz wurden eingeleitet.
Die Auswertung der Beweismittel, wie auch die weiteren Ermittlungen, dauern an.
Arbeitsstart für Projektgruppe
Die Gemeinsame Projektgruppe Arbeitsausbeutung des Landeskriminalamtes Berlin und des Hauptzollamtes Berlin hat zum 1. Juni 2023 ihre Arbeit aufgenommen. Ziel der Projektgruppe ist die gemeinsame Bearbeitung von Ermittlungsverfahren im Bereich des Menschenhandels mit dem Schwerpunkt Ausbeutung der Arbeitskraft.
Durch das Mitte 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusätzliche Befugnisse erhalten, die sie in die Lage versetzt, noch besser für Ordnung und Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen, sagt Zollpressesprecher Michael Unglaube.
Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, Schattenwirtschaft und organisierte Kriminalität zu unterbinden. Die Prüfungs‑ und Ermittlungskompetenz der FKS wurde unter anderem auf die Bekämpfung von Formen der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskräfte erweitert. Beate Ostertag, Pressesprecherin der Polizei Berlin ergänzt, dass durch die Bündelung der Kompetenzen und Befugnisse beider Behörden dieses Kriminalitätsphänomen künftig effektiver bekämpft werden kann. Durch die gemeinsame Bearbeitung der entsprechenden Verfahren durch LKA und Zoll sollen Arbeitsausbeutung früher erkannt und unterbunden sowie die täterseitigen Organisationsstrukturen zerschlagen werden.
Bei zurückliegenden Personenkontrollen konnte regelmäßig festgestellt werden, dass betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter anderem nahezu kein Lohn gezahlt wurde.
Nach einer anfänglichen Pilotierung soll die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zoll ihren Beitrag dazu leisten, den Arbeitsmarkt für die jeweiligen Arbeitnehmerinnen und ‑nehmer sicherer und fairer zu gestalten.
Zu dem Konzept, das der Projektgruppe zugrunde liegt, gehört auch eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit den NGO’s im Hinblick auf den Opferschutz und auch mit der Staatsanwaltschaft Berlin, wo bereits Anfang 2021 die Stelle der AnsprechpartnerIn für den Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung geschaffen worden ist. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ebenso wie die Vernetzung mit weiteren Stakeholdern soll einen Synergieeffekt schaffen, der es möglich macht, diesem Phänomen besser zu begegnen.
Zusatzinfo:
Ausbeutung der Arbeitskraft liegt vor, wenn jemand eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die beispielsweise mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, durch eine Beschäftigung ausbeutet.
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
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Oberstaatsanwalt
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